Kräutergarten

Winterhärte und ihre Abstufungen

Wenn man Kräuter fertig gezogen kauft oder diese selbst großziehen will, liest man in Anzuchtanleitungen und Pflegehinweisen oft Angaben zur Winterhärte des jeweiligen Krauts. Doch „winterhart“ ist ein weitläufiger Begriff, der Abstufungen erlaubt.

Pflanzen sind nur komplett und ohne Einschränkungen „winterhart“, wenn dies auch so auf der Packung angegeben ist. Der Begriff bedeutet, dass das Kraut bedenkenlos im Freien überwintern kann. Es ist frostunempfindlich, geht nicht ein und treibt im nächsten Frühjahr in der Regel von Neuem aus. Dazu gehören Kräuter wie Schnittlauch, Dill, Wermut, Koriander, Fenchel, Waldmeister, Katzenminze, Oregano, Petersilie, Salbei, Bohnenkraut, Kerbel und Thymian. Daneben gibt es aber auch Grenzfälle: Manche Pflanzen sind im Pinzip winterhart, können aber bei sehr starkem Frost nicht überleben. Man muss sie also davor schützen. Das kann durch eine adäquate Abdeckung, beispielsweise durch Tannenzweige, Mulch oder Stroh, erfolgen. Man kann die Pflanze aber auch ins Haus holen oder an einen frostgeschützten Ort stellen. Lavendel, Majoran und Rosmarin gehören zu diesen Grenzfällen. Wenn Kräuter halb- oder nicht-winterhart sind, können sie keinesfalls in der kalten Jahreszeit draußen stehen. Diese Pflanzen überwintern am besten im Haus oder auch im Wintergarten. Zu diesen Sorten gehören Aloe vera, Zitronengras, Basilikum, Duftpelargonie

Natürlich können einige Pflanzen, die als „Grenzfälle“ oder „nicht-winterhart“ bezeichnet werden, in milden Regionen oder in besonders warmen Wintern auch draußen überleben. Dabei geht man jedoch das Risiko ein, dass man sie bei plötzlich auftretenden Frost nicht schnell genug „retten“ kann.

Übrigens: Pflanzen, die im Winter draußen eingehen, erfrieren in den meisten Fällen nicht. Vielmehr verdursten sie, da der Boden sehr undurchlässig und spröde wird. Die Wurzeln werden nicht mehr gut genug versorgt, der Wind, der die Blätter austrocknet, tut dann sein Übriges.

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